Zahnversicherung: Conti CEZP - Kosten im Vergleich
Ansprechpartner:
Armin Sturm (Versicherungsfachwirt) Die Continentale Versicherungen
Tel.: 0221 - 120 82 11
E-Mail: info@zahnversicherung.de
Zahnversicherung: Conti CEZP - Kosten im Vergleich
Leistungen der Zahnzusatzversicherung |
Beitragsbeispiele |
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| Eintrittsalter | Mann | Frau | ||
| Regelversorgung | 100 % | 0 - 15 | 2,24 € | 2,24 € |
| Höherwertige Versorgung | 90 % | 16-20 | 3,70 € | 4,43 € |
| Funktionsdiagnostik | 90 % | 21 | 13,75 € | 17,48 € |
| 90 % | 30 | 17,85 € | 22,12 € | |
| Zahnprophylaxe/Professionelle Zahnreinigung | 40 | 20,98 € | 26,28 € | |
| 100 % je Kalenderjahr, je versicherte Person (max. 80 €) | 50 | 24,40 € | 29,78 € | |
| Zahnbehandlung | 60 | 27,32 € | 31,84 € | |
| Füllungen (dentin-adhäsive Füllungen) | 100 % | 75 | 28,43 € | 32,51 € |
| Wurzelkanalbehandlungen | 100 % | (Monatliche Beiträge) | ||
| Paradontosebehandlungen | 100 % | |||
Details der Zahnzusatzversicherung "Continentale CEZP":
Der Zahntarif Continentale CEZP zahlt für Zahnersatz/Implantate/Inlays bei höherwertiger Versorgung 90 % der Rechnung, inkl. der Vorleistung der gesetzl. Krankenkasse, bei fünfjähriger Führung des Bonusheftes. Ansonsten ist die Erstattungshöhe bei höherwertiger Versorgung 80 %. Nimmt der Kunde die Regelversorgung in Anspruch, so werden 100 % der Rechnung, inkl. der Vorleistung der gesetzl. Krankenkasse, übernommen. Erstattungsfähige Kosten für Zahnersatz sind u.a. Implantate, Brücken, Kronen, Inlays, Onlays, Stiftzähne, Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (Reparaturen). Keramikverblendungen, Keramikinlays und Keramikvollkronen werden auch im Backenzahnbereich erstattet.
Bei oralen Implantaten werden die Kosten für maximal sechs orale Implantate je Kiefer übernommen. Für Zahnersatz, Implantate, Augmentation einschließlich Funktionsdiagnostik gilt folgende Leistungsstaffel (entfällt bei Unfällen):
1000 € (in den ersten zwei Versicherungsjahren)
1500 € (in den ersten drei Versicherungsjahren)
3000 € (in den ersten vier Versicherungsjahren)
Unbegrenzt ab dem 5. Versicherungsjahr
Für Zahnprophylaxe/Professionelle Zahnreinigung werden die Kosten je Kalenderjahr und je versicherter Person zu 100 % bis 80 € gezahlt. Für dentin-adhäsive Füllungen werden unter Anrechnung der gesetzl. Krankenkasse 100 % erstattet. Ebenso werden Wurzelkanalbehandlungen und Paradontosebehandlungen zu 100 % erstattet.
Die Wartezeit für die Zahnbehandlung/Zahnprophylaxe/Professionelle Zahnreinigung ist 3 Monate, für den Zahnersatz 8 Monate. Die Wartezeiten können erlassen werden, wenn ein ärztl. Zeugnis über den Gebisszustand der zu versichernden Person vorgelegt wird. Die Wartezeiten entfallen bei Unfällen. Die Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz, orale Implantate, augmentative Behandlung und Funktionsdiagnostik werden nach den jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen erstattet.
